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18. Mai 2020

Geschäftsmieten in Zeiten von Corona

Seit Anbeginn der viralen Krise, wird die das Thema der Geschäftsmieten und eines allfälligen Erlasses der Mieten durch die Vermieter kontrovers diskutiert. Nun denn es geht auch in diesem Bereich um viel Geld.

Der Bundesrat hat es vorgezogen, sich da gut Schweizerisch neutral zu verhalten und sich nicht weiter auf die privatrechtlichen Verhältnisse einzulassen. Ganz im Gegensatz zu den drakonischen Massnahmen von Ladenschliessungen und Verbote für diverse Dienstleistungsangebote.

Warum bin ich für eine einheitliche Regelung zwischen Mietern und Vermietern? Die Auswirkungen auf die Wirtschaft und insbesondere den Detailhandel wird wohl erst in den kommenden Monaten ersichtlich werden. Ein Überleben dieser Läden ist im Interesse aller, ob Vermieter, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer oder auch die Gemeinden und Städte. Das zunehmend veränderte Kaufverhalten (Onlinehandel oder Einkaufstourismus) erschwerte bereits vor der Corona Zeit den Retail. Der ausserordentliche Ausfall könnte zu einem Ladensterben führen, was sich u.a. schnell negativ auf die Attraktivität von Einkaufsstrassen und Zentren auswirkt. Aktuell ist es so, dass gewisse Eigentümer ihre Mieter finanziell unterstützen und Mietzinse erlassen. Andere spekulieren darauf, dass ihr Mieter überlebt und er so ohne finanziellen Schaden durch die Krise kommt. Schlussendlich profitieren so die einen vom solidarischen Verhalten der anderen.

Deshalb wäre für mich eine einheitliche «Mindest-Regelung für die Mietzinszahlungen während den Corona Einschränkungen» im Sinne aller Beteiligten. Ich gehe davon aus, dass das Parlament eine vernünftige Korrektur vornehmen wird. Bedauernswert finde ich, dass sich der Hauseigentümerverband nicht eingehender mit der Thematik befasst und kurzfristiges Denken vertritt.